Hier sind Sie richtig, wenn Sie Verbraucher, Privatperson, Beamter, Arbeitnehmer, Arbeitssuchender, Sozialleistungsempfänger, Rentner oder auch Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft sind.
Finden Sie sich in unserer Aufzählung nicht wieder? Fragen Sie einfach nach, wir informieren Sie selbstverständlich gern!
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Neustart, Ihrer zweiten Chance!
Wenn Sie möchten, brauchen Sie den Insolvenzantrag nur zu unterschreiben, wir reichen ihn für Sie ein. Natürlich gehen wir alternativ alle rechtlichen und tatsächlichen Fakten mit Ihnen durch, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
Auf Wunsch begleiten wir Sie durch das gesamte Insolvenzverfahren.
Unsere Rechtsberatung im Verlauf des Verfahrens bietet Ihnen die professionelle Begleitung, die Ihnen weiterhilft. Bei Versagungsanträgen, Aufhebung der Kostenstundung oder auch Forderungen in Verbindung mit unerlaubten Handlungen stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite. So kann Ihr Verfahren erfolgreich zu Ende geführt werden.
- Sie nehmen mit uns telefonisch Kontakt auf, bekommen erste Informationen und vereinbaren einen Termin mit uns.
- Im ersten Termin sichten wir mit Ihnen Ihre Unterlagen und machen eine Aufstellung über die vorhandenen Schulden und Ihre Vermögenswerte.
- Dann prüfen wir, ob es eine sinnvolle Alternative zum Insolvenzverfahren gibt. Ist dies nicht der Fall, beginnt das Vorverfahren.
- Dies besteht in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Dabei bieten Sie einen Vergleich an, dem alle zustimmen müssen. In der Regel scheitert das jedoch.
- Nun kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
- Für das Antragsformular benötigen wir alle Daten und füllen es dann für Sie aus, so dass Sie nur noch unterschreiben müssen.
- Im zweiten Termin klären wir eventuelle Fragen. Danach unterschreiben Sie den Antrag und wir reichen ihn für Sie bei Gericht ein.
- Das Gericht prüft alle Formalitäten. Bei Rückfragen nimmt es Kontakt zu uns auf. Wir klären alle Details für Sie.
- Anschließend trifft das Gericht eine Entscheidung.
- Meistens ist dies direkt die Eröffnung des Verfahrens mit der Einsetzung eines Insolvenzverwalters.
- Falls nötig klären wir weitere Fragen, was jedoch oft nicht notwendig ist, weil wir vorab mit Ihnen alles gut vorbereitet haben.
- Manchmal werden Forderungen aus unerlaubter Handlung (d.h. aus Straftaten) angemeldet. Dann muss geklärt werden, ob Widerspruch eingereicht werden soll oder muss. Dies ist jedoch eine wirkliche Ausnahme.
- Zumeist läuft das Verfahren ab diesem Zeitpunkt, ohne dass Sie sich weiter kümmern müssen.
- Ihre Aufgabe ist es nur, Ihren Pflichten nachzukommen. Was Sie im einzelnen machen müssen, erklären wir Ihnen.
- Tun Sie das nicht, kann es zur die Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten kommen.
- In diesem Fall müssen Sie kurzfristig 2.000,00 bis 3.000,00 € zahlen.
- Sind Sie dazu jedoch nicht in der Lage, kann das Verfahren mangels Masse eingestellt werden.
- Dann wäre es ohne Schuldbefreiung zu Ende, was für Sie der ungünstigste Ausgang ist.
- Deswegen muss dies dringend verhindert werden. Dazu sind möglicher Weise Verhandlungen mit dem Gericht und/oder dem Insolvenzverwalter notwendig. Auch hierbei unterstützen wir Sie.