Schuldbefreiung nach drei Jahren! Bundesregierung beschließt Gesetzesänderung. Das Parlament muss noch zustimmen.

Verkürzung Insolvenz

Auf einmal geht alles ganz schnell. Die Bundesregierung ist offenkundig im Gesetzerlassfieber. Es werden reihenweise Gesetze in kürzester Zeit verabschiedet. Anfang Juni 2020 wurde noch darüber gesprochen, dass man die Verfahrensdauer auf drei Jahre begrenzt. Danach soll die Schuldenfreiheit eintreten. Dort kam erstmals zur Sprache, dass es nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll. Geplant […]