Was ist ein Insolvenzplan?

Wann und wie er für SIE gut genutzt werden kann

Ein Insolvenzplan ist ein gutes Mittel, um ein Insolvenzverfahren zu verkürzen. Interessant ist, dass damit von bestimmten Vorschriften der Insolvenzordnung abgewichen werden kann. Es ist also möglich, eigenständige und für SIE günstigere Regelungen zu treffen.

Der Insolvenzplan

Der Insolvenzplan wird in einem besonderen Verfahrensabschnitt des Insolvenzverfahrens beschlossen. Dabei sind formale Anforderungen zu beachten. Im Kern geht es schließlich um eine Abstimmung der Gläubiger über den Insolvenzplan. Wenn diese zustimmen und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird er wirksam.

Ein Insolvenzplan gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil.

Im darstellenden Teil wird erläutert, was seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschehen ist und noch geschehen soll. Es werden die Grundlagen für diese geplante Rechtsgestaltung geschaffen.

Im gestaltenden Teil wird die rechtliche Stellung der beteiligten Unternehmen und Personen geändert. Hier kann von den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung abgewichen werden.

Ein Kernelement

Ein Kernelement ist, dass die Abstimmung über den Plan in Gruppen erfolgt. Das hat den Vorteil, dass man Querulanten überstimmen kann. Es soll verhindert werden, dass ein einzelner Gläubiger die ganze Prozedur blockieren kann.

Wenn die jeweiligen Mehrheiten in einer Gruppe dem Plan zustimmen, ist er angenommen.

Aber auch wenn erforderliche Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung einer Gruppe als erteilt.
Der Insolvenzplan kann also ohne oder auch gegen den Willen einzelner durchgesetzt werden.

Ein Insolvenzplan kann für jeden Schuldner erstellt werden. Es ist also egal, ob SIE Verbraucher, Unternehmer, Selbständiger, Freiberufler usw. sind oder eine juristische Person dies anstrebt.

Bei größeren Unternehmen sind Insolvenzpläne normalerweise komplexer. Hier gibt es einfach mehr Angelegenheiten, die rechtlich gestaltet werden müssen. Beispielsweise sind fast immer Sicherheiten von Banken zu beachten. Es gibt Arbeitnehmerrechte, die zu berücksichtigen sind. Hinzu kommen noch viele weitere Aspekte. Insgesamt ist das im jeweiligen konkreten Fall gesondert durchzuführen.

Wenn Sie Verbraucher, Unternehmer, Selbständiger, Freiberufler usw. sind, lassen sich Insolvenzpläne in der Regel gut und mit vernünftigem Aufwand aufstellen.

Oftmals kommen Ihnen hier mehrere Effekte zugute:
Viele Gläubiger melden ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle an. Dadurch fallen bereits einige heraus und die Suche der Schulden verringert sich. Nur wenige Gläubiger erscheinen tatsächlich zum Abstimmungstermin beim Gericht. Beides zusammen nutzen wir und vereinfachen damit die Angelegenheit. Schließlich wird dadurch regelmäßig auch weniger Geld benötigt, was den Gläubigern zur Verfügung zu stellen ist.

Eines ist aber auf jeden Fall klar:
Sie brauchen Geld. Das benötigen Sie für unsere Vergütung. Sodann fallen Gerichtskosten und Gebühren beim Insolvenzverwalter an. Außerdem wollen die Gläubiger ebenfalls etwas davon haben, dass SIE ihr Verfahren vorzeitig beenden dürfen.

Unsere Empfehlung ist:
lassen SIE es uns gemeinsam durchkalkulieren!
SPRECHEN SIE UNS AN!