Insolvenzrecht
Fachlich hochqualifizierte Beratung im Insolvenzbereich.



Für SIE als Mensch, Unternehmer, Selbstständiger, Betroffener, sonstiger Beteiligter.
Es geht um die für SIE beste Lösung, IHRE ZUKUNFT!
Über 20 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht zeichnen uns aus.
Wir sind das Gegenstück zur Insolvenzverwalter.
Wir arbeiten WELTWEIT.
Eine Insolvenz kann jeden jederzeit treffen: Marktveränderungen, Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Scheidung …
Der Umgang damit ist das Entscheidende!




Unsere Philosophie
SIE als Mensch, egal ob Unternehmer, Selbständiger oder Verbraucher, stehen bei uns immer im Vordergrund. Es geht stets um IHRE individuellen Lebensumstände. Es gibt keine Massenabfertigung. Dafür sind SIE zu bedeutend. Deswegen bieten wir nur qualitativ hochwertige Leistungen.
Wir finden mit IHNEN die für SIE beste Lösung!
Wir zeigen IHNEN die Perspektiven!
Unsere langjährige Erfahrung ist IHR Nutzen!
Was uns von anderen unterscheidet:
Schuldnerberater – sind keine Juristen und kennen sich nur im Bereich der Verbraucherinsolvenz aus.
„Normale“ Rechtsanwälte – in der juristischen Ausbildung kommt kein Insolvenzrecht vor. Ca. 98% der Anwälte haben daher praktisch nur wenig bis keine Kenntnisse vom Insolvenzrecht. Sie kennen sich dafür in anderen Gebieten aus.
Fachanwälte für Insolvenzrecht – nur ca. 1% der Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Insolvenzrecht. Fast alle davon arbeiten auf Seiten der Insolvenzverwaltung. Wir sind das Gegenüber des Insolvenzverwalters – auf Augenhöhe! Wir wissen was zu tun ist – und warum.
Standort Mannheim
O 6, 7
68161 Mannheim
0621 – 300 992 90
Standort Karlsruhe
Bahnhofplatz 12
76137 Karlsruhe
0721 – 98 61 47 12
Standort Heidelberg
Langer Anger 7-9
69115 Heidelberg
06221 – 3216 932
Rund um das Thema Insolvenzrecht
Regelinsolvenz
Insolvenzplan
Was ist Compliance?
Compliance ist ein Bestandteil der Corporate Governance. Letzteres sind die Regeln und Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Für die Corporate Governance sind rechtliche, betriebswirtschaftliche und ethische Aspekte wesentlich.
Die Compliance liefert den Rahmen zu deren Überwachung und Einhaltung.
Wir sind Teil des Complianceberaterteams
(www.Complianceberater.Team).
Das Complianceberaterteam (CBT) setzt sich aus einer Reihe von einzelnen Spezialisten zusammen. Jedes Mitglied des Teams erbringt eigenständig und eigenverantwortlich seine Leistungen. Deswegen können wir sowohl einzeln wie auch zu mehreren alles anbieten und abdecken, was von Ihnen benötigt und gewünscht wird.
InsoR
Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und das Gegenstück zur Insolvenzverwaltung.
In unserem Fokus stehen SIE als Mensch, Unternehmer, Selbständiger, Verbraucher oder sonstiger Beteiligter.
Wir begleiten SIE in allen Situationen. Das beginnt weit vor dem Insolvenzverfahren bis nach dessen Beendigung.
Unser Ziel ist es, die für SIE beste Lösung zu finden.
Blog


Überschuldungsprüfung bei Start-Up-Unternehmen – Neues vom OLG Düsseldorf
Mit seiner Entscheidung vom 09.02.2022, Az. 12 U 54/21, bestätigt das OLG Düsseldorf seine „Start-up-freundliche“ Rechtsprechung: Danach kann im Rahmen der Überschuldungsprüfung nach §


Teil 4 – Insolvenzanfechtung innerhalb der letzten 3 Monate vor Insolvenzantragstellung
Anfechtung nach § 130 InsO – Gut zu wissen § 130 InsO regelt die Insolvenzanfechtung bei der sogenannten kongruenten Deckung Kongruente Deckung – Was


Achtung Falle: Anfechtung von Zahlungen der GmbH an Gesellschafter – BGH bestätigt seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2019
Eine Kaufpreisforderung eines Gesellschafters kann schnell zum Darlehen werden. Im Falle einer Insolvenz kann das bei Zahlungen an den Gesellschafter zu bösen Überraschungen führen:


Neue Erkenntnis bei der Insolvenzanfechtung – Der Gläubiger ist nicht allwissend
Bisher war es für den Insolvenzverwalter recht leicht, Gelder von Lieferanten und Geschäftspartnern des insolventen Schuldners zurückzuverlangen. Sei es Zahlungen auf Warenlieferungen oder Raten


Teil 3 – Insolvenzanfechtung innerhalb der letzten 3 Monate vor Insolvenzantragstellung Anfechtung nach § 131 InsO – Fälle aus dem täglichen Leben
Ausgangsfall: Fa. Zorn liefert Waren an den Schuldner. Der Schuldner bezahlt die Waren trotz mehrfacher Mahnungen nicht. Fa. Zorn erwirkt daher einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid


Erbschaft in der Insolvenz retten
Folgendes Problem: in einem Insolvenzverfahren tritt der Erbfall ein. Wenn man die Erbschaft annimmt, fällt sie in die Insolvenzmasse. Man kann sie auch ablehnen,