Anfechtung: Ein scharfes Schwert des Insolvenzverwalters. Die (nachträgliche) Ratenzahlungsvereinbarung ist und bleibt tot!

Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach der neuen gesetzlichen Regelung von 2017. Die Anfechtung einer Ratenzahlung ist und bleibt einfach. Folgender tausendfach täglich vorkommender einfacher Sachverhalt: Ein Kunde bestellte Ware, Material oder Dienstleistungen. Diese werden ordnungsgemäß erbracht. Der Kunde zahlt aber die Rechnung nicht wie vertraglich vereinbart in einer Summe. Stattdessen ruft er bei seinem Lieferanten […]