Anfechtung: Ein scharfes Schwert des Insolvenzverwalters. Die (nachträgliche) Ratenzahlungsvereinbarung ist und bleibt tot!
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Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach der neuen gesetzlichen Regelung von 2017. Die Anfechtung einer Ratenzahlung ist und bleibt einfach. Folgender tausendfach täglich vorkommender einfacher Sachverhalt: Ein Kunde bestellte Ware, Material oder Dienstleistungen. Diese werden ordnungsgemäß erbracht. Der Kunde zahlt aber die Rechnung nicht wie vertraglich vereinbart in einer Summe. Stattdessen ruft er bei seinem Lieferanten […]