Schuldbefreiung nach drei Jahren- Gesetzesänderung schreitet voran

RSB Verkürzung

Bislang war es nur ein Beschluss der Regierung. Inzwischen hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Für Verfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen: Die Abtretungsfrist wird auf drei Jahre verkürzt. Danach wird über die Schuldbefreiung entschieden; wer nach diesen neuen Regeln einmal die Restschuldbefreiung bekommen hat, kann nun erst nach […]