Justitia soll endlich weiblich werden

Faszinierender Gesetzesentwurf beim Insolvenzrecht: weibliche Form Alle Gesetze in Deutschland verwenden verallgemeinernd grammatisch die maskuline Form (generisches Maskulinum). In Gesetzen heißt es daher stets „der Schuldner“, „der Gläubiger“, „der Erbe“, „der Pfleger“, „der Arbeitnehmer“ usw. Bei Gesellschaften kommt die weibliche Form schon eher einmal vor, zum Beispiel „die GmbH“, „die Aktiengesellschaft“ etc. Das Justizministerium hat […]