Keinen Unterhalt gezahlt – Ausnahme von der Schuldbefreiung

In vielen Insolvenzverfahren von Privatpersonen sind Unterhaltsschulden vorhanden. Der Schuldner hat also für seine Kinder oder Ehefrau zu wenig oder nichts gezahlt. Diese haben sich an das Jobcenter gewendet. Das Jobcenter hat dann die Unterhaltsleistungen gezahlt. Es kommt schließlich zur Insolvenzeröffnung. Nunmehr meldet das Jobcenter die Summe des unbezahlten Unterhalts als offene Forderung an. So […]