Verkürzung bis zur Schuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre

Verkürzung der Privatinsolvenzverfahrens auf drei Jahre in Sicht! Mannheim, Karlsruhe, 13.11.2020 Im Februar 2020 wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf vorgelegt. Wichtigster Inhalt war, dass die Zeit, in der ein Schuldner ein Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten muss, von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. Die Schuldbefreiung sollte es danach bereits nach 3 […]

Schuldbefreiung nach drei Jahren- Gesetzesänderung schreitet voran

RSB Verkürzung

Bislang war es nur ein Beschluss der Regierung. Inzwischen hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Für Verfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen: Die Abtretungsfrist wird auf drei Jahre verkürzt. Danach wird über die Schuldbefreiung entschieden; wer nach diesen neuen Regeln einmal die Restschuldbefreiung bekommen hat, kann nun erst nach […]