Verkürzung bis zur Schuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre
Verkürzung der Privatinsolvenzverfahrens auf drei Jahre in Sicht! Mannheim, Karlsruhe, 13.11.2020 Im Februar 2020 wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf vorgelegt. Wichtigster Inhalt war, dass die Zeit, in der ein Schuldner ein Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten muss, von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. Die Schuldbefreiung sollte es danach bereits nach 3 […]