Teil 2 – Häufige Fragen zur Insolvenzanfechtung

Welche Zahlungszeiträume sind anfechtungsrelevant?

Eine Insolvenzanfechtung setzt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Erst dann kann der Insolvenzverwalter also solche Ansprüche gegen Sie geltend machen.

Der Zeitraum, in dem die angefochtenen Zahlungen des Schuldners an Sie liegen müssen, variiert bei den einzelnen Anfechtungsvorschriften zwischen bis zu drei Monaten, 2 und 4 Jahren bis hin zu 10 Jahren.

Gerechnet wird dabei jeweils ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung und nicht ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.

Zahlungen, die innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantragstellung erfolgt sind, sind für den Insolvenzverwalter am leichtesten anzufechten. Entsprechendes gilt auch für Zahlungen, welche der Schuldner nach Stellung des Insolvenzantrags an Sie getätigt hat. 

Häufig sind Anfechtungen bis zu 4 Jahre vor Insolvenzantragstellung. Sie betreffen regelmäßig Zahlungen in Liefer- und Mietverhältnissen.

Wie lange kann der Insolvenzverwalter auf mich zukommen?

Ansprüche aus Insolvenzanfechtung entstehen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195, 199 InsO. Wurde das Insolvenzverfahren also am 01.03.2022 eröffnet, beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres 2022. Die Verjährung tritt damit mit Ablauf des 31.12.2025 ein. 

Kann ich mich gegen eine Insolvenzanfechtung wehren?

Klare Antwort: Ja. In der Regel lohnt es sich, den vom Insolvenzverwalter behaupteten Sachverhalt zu prüfen. Der Insolvenzverwalter stützt seine Ansprüche auf Informationen und Unterlagen, die er hauptsächlich beim Schuldner gesammelt hat. Er selbst war damals nicht dabei, hat nicht die Detailkenntnisse zum Liefer- oder Mietverhältnis, welche Sie als Vertragspartner vielleicht haben. Bereits das kann helfen, Ansprüche zu entkräften.  

Allerdings hilft das auch nur dann, wenn Sie wissen, welche Umstände für Sie als Anfechtungsgegner vorteilhaft und welche sogar nachteilig sind. Ohne Kenntnis der Fallen der Insolvenzanfechtung tut man sich schwer. Es ist ratsam, von Anfang an mit unserer anwaltlichen Unterstützung in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu treten. Dann befinden Sie sich auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter. So haben Sie gute Chancen, erhobene Ansprüche entweder erfolgreich abzuwehren oder auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren.

Kann ich denn Kosten, die bei der Beitreibung der angefochtenen Zahlung entstanden sind, in Abzug bringen?

Leider nein. Selbst wenn Sie erhebliche Kosten für die Beitreibung der Forderung z.B. durch die Beauftragung eines Gerichtvollziehers hatten. Der Insolvenzverwalter kann genau den Betrag zurückfordern, den der Schuldner bezahlt hat. Hat er also 500 € an den Gerichtsvollzieher bezahlt und dieser hat nur 430 € nach Abzug seiner Kosten an Sie weitergeleitet, müssen Sie im Falle einer erfolgreichen Anfechtung trotzdem 500 € an den Insolvenzverwalter zurückbezahlen.

Weiter geht es in Teil 3 mit Einzelheiten zu Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung.  

Advosolve Fachanwaltskanzlei, 11.05.2022

Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe

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